Der Gewässerrichtplan Kander basiert auf dem Gewässerentwicklungskonzept Kander. Er folgt dem Auftrag des kantonalen Gesetzes über den Gewässerunterhalt und den Wasser-bau. Dieses sieht für grössere Gebiete vor einen behördenverbindlichen Gewässerrichtplan zu erlassen, um die Beurteilung der Zweckmässigkeit der wasserbaulichen Tätigkeiten und deren Koordination sicherzustellen (Art. 16 ff. kantonales Wasserbaugesetz).
Im Gewässerrichtplan Kander werden prozessspezifische, punktuelle, streckenbezogene sowie auch für den ganzen Flusslauf betreffende Massnahmen im Hinblick auf die vier wesentlichen Themenfelder Hochwasserschutz, Sohlenstabilisierung, Gewässerunterhalt und Ökologie formuliert. Er hält fest, wie an der Kander und in ihrem Wirkungsbereich die Ziele der Wasserbaugesetzgebung erreicht und die wasserbaulichen Massnahmen auf andere fachliche und rechtliche Ansprüche sowie raumwirksame Tätigkeiten abgestimmt werden sollen.
Der Geltungsbereich (Perimeter) des Gewässerrichtplans Kander umfasst die gesamte Kander vom Ursprung am Kanderfirn zuhinterst im Gasteretal bis an den Thunersee (Kanderdelta). Die Mündungsbereiche der Seitenbäche wurden soweit berücksichtigt, als dass ihre Wechselwirkung mit der Kander als Zubringer von Geschiebe und Wasser ins System mit einbezogen sind (z.B. Geschiebehaushalt, Fischdurchgängigkeit).
30. Oktober 2013
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Erlass des Gewässerrichtplans Kander
Die Massnahmen des Gewässerrichtplans Kander wurden als Festsetzungen vom Regierungsrat erlassen (Regierungsratsbeschluss Nr. 1441).
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4. Mai 2016
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Genehmigung auf Bundesebene
Der Gewässerrichtplan Kander wurde zudem als Bestandteil des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat genehmigt. Dadurch werden die Inhalte des Gewässerrichtplans auch für die Bundesbehörden verbindlich.
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12. August 2014
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Konstitution Kander-Kommission
Die Kander-Kommission wurde als Koordinations- und Informationsplattform für den langfristigen Massnahmenvollzug des Gewässerrichtplans Kander konstituiert.
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» Downloads Gewässerrichtplan Kander (interner Link)